Eine Reform kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie Verfahren vereinfacht, verständlicher macht und modernisiert, nicht aber, wenn sie bestehende Auskunftsansprüche faktisch aushöhlt
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Eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist weder vorgeschlagen noch beabsichtigt. Vielmehr wurde im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, dass wir das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren" wollen.
Der Bericht der Alterssicherungskommission ist noch kein Gesetz. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach Abschluss der bereits laufenden Anhebung auf 67 Jahre ab 2032 moderat an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen. Nach dem vorgeschlagenen Modell würde sich zusätzliche Lebenszeit im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbs- und Rentenphase verteilen.
Das Verfahren im Bundestag ist abzuwarten
IFG-Reform ja, aber keine Einschränkung von Transparenzrechten. Die SPD steht für digitalen Zugang, demokratische Kontrolle und offene Verwaltung.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.