
Ich hätte es für richtig gehalten, die Entlastungen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, umzusetzen
Ich hätte es für richtig gehalten, die Entlastungen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, umzusetzen
Grundsätzlich regelt § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II, dass erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann, wenn diese mit der Pflege einer bzw. eines Angehörigen unvereinbar ist und deren bzw. dessen Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme verpflichtet werden können, wenn in Folge dessen die notwendige Pflege einer oder eines Angehörigen nicht mehr gewährleistet wäre.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Neukonzeption und der folgenden Umsetzung. Ich bin überzeugt, dass dies im Sinne der Bürger unseres Landes ist und dass am Ende kein finanzieller Schaden entsteht.
Kein pauschales Register psychisch erkrankter Menschen in Hessen geplant
Betroffen sind nur fremdgefährdende Personen, deren Gewaltneigung bzw. konkretes Gefahrenpotential auch für die Zeit nach Entlassung durch behandelndes Fachpersonal festgestellt wird.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Bundestagspräsidentin zu hypothetischen Fragen generell keine Antwort geben kann