Antwort 27.07.2026 von Thomas Huber CSU
Meine Haltung: Einer allgemeinen, anlasslosen und verpflichtenden Durchleuchtung privater Kommunikation stimme ich nicht zu.
Meine Haltung: Einer allgemeinen, anlasslosen und verpflichtenden Durchleuchtung privater Kommunikation stimme ich nicht zu.
Grundsätzlich kann ich Ihnen versichern, dass eine allgemeine Überwachung von privater Kommunikation meine Unterstützung nicht finden würde.
Die Note „2+“ war keine Selbstbeweihräucherung, sondern meine Bewertung der bisherigen Arbeitsfähigkeit dieser Koalition.
Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Wegfalls der Einzelinformation bestehen
Dabei ist mir eine Differenzierung wichtig: Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah noch keine Abschaffung dieser individuellen Information vor.
Es besteht aus unserer Sicht kein Widerspruch