Warum finanzieren wir Kirchen ewig mit ca. 600 Mio. € Steuergeld pro Jahr, statt die Staatsleistungen per Einmalzahlung abzulösen, was sich für den Staat schon nach 15-20 Jahren amortisieren würde?
Sehr geehrter Herr Bilger,
seit 1919 besteht der Verfassungsauftrag (heute Art. 140 GG), die historischen Staatsleistungen an die Kirchen endgültig abzulösen. Dennoch zahlen wir jährlich rund 600 Mio. Euro aus dem allgemeinen Steuerhaushalt (also nicht aus der Kirchensteuer) u. a. für Bischofsgehälter, mit steigender Tendenz.
Das Argument, dem Staat fehle das Geld für die Milliarden-Einmalzahlung, ist wirtschaftlich unlogisch: Selbst wenn die Ablösesumme komplett über Kredite finanziert würde, wäre sie durch die eingesparten jährlichen Raten nach spätestens 20 Jahren amortisiert. Danach würde der Steuerzahler dauerhaft massiv entlastet.
Zudem hat der Staat bei den diversen "Sondervermögen" der letzten Jahre bewiesen, dass problemlos Hunderte Milliarden Euro mobilisiert werden können, wenn der politische Wille da ist. Warum weigert sich die Politik, dieses Thema wirtschaftlich klug und verfassungskonform zu beenden, anstatt das Problem ewig in die Zukunft zu verschieben?
Sehr geehrter Herr S.,
Ihr Vorschlag einer Einmalzahlung ist wirtschaftlich grundsätzlich nachvollziehbar. Jedoch ist die Thematik sehr komplex, weshalb verschiedene Bemühungen an dieser Stelle bisher zu keiner Lösung geführt haben. Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der historischen Staatsleistungen besteht seit der Weimarer Reichsverfassung und gilt über Art. 140 GG fort. Die Ablösung erfolgt dabei durch die Länder, während der Bund zunächst die Grundsätze schaffen muss mit einem Grundsätzegesetz.
Nach Angaben der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin wurde unter der Vorgängerregierung im Bundesinnenministerium eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länder sowie der betroffenen Kirchen gebildet, die sich auf Arbeitsebene und politischer Ebene mehrfach zu den zentralen Fragen (beispielsweise der Höhe des Ablösungsbetrags und der Ablösefrist) beraten haben. Im Ergebnis haben die Länder demnach deutlich gemacht, „dass sie die Umsetzung des Vorhabens wegen des Zeitpunktes, der Finanzierbarkeit sowie grundsätzlich wegen der bisherigen guten Zusammenarbeit mit den Kirchen (…) nicht mittragen“ (Drucksache 21/42, S. 26). Aus diesem Grund wurden seitens des zuständigen Ministeriums keine weiteren aktiven Umsetzungsschritte unternommen.
Für mich ist klar: Grundsätzlich leisten Kirchen und Religionsgemeinschaften einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl. Für die Ablösung der Staatsleistung ist eine rechtssichere, faire und finanzierbare Lösung im Konsens zwischen Bund, Ländern und Kirchen notwendige Voraussetzung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter steffen.bilger@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

