
Grundsätzlich sollten Vorschläge für entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten mehrheitsfähig sein.
Grundsätzlich sollten Vorschläge für entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten mehrheitsfähig sein.
Es gab in unserer Partei berechtigte Zweifel an der Neutralität von Frau Brosius-Gersdorf. Daher gab es nicht wenige Abgeordnete, die dieser Personalie nicht hätten zustimmen können.
Abgeordnete bilden sich ihr Urteil frei und unabhängig, auf Basis eigener Prüfung, Gesprächen und fachlichen Anhörungen, nicht auf Zuruf von Kampagnen.
Ich werde jeden Vorschlag nach Eignung, Integrität und Unabhängigkeit bewerten und mich nicht „vor einen Karren spannen“ lassen.
Über das weitere Verfahren werden wir konstruktiv beraten – mit dem Ziel, die Unabhängigkeit und das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu wahren.
Wir stehen geschlossen hinter dem Vorschlag, Prof. Dr. Brosius-Gersdorf für dieses wichtige Amt zu nominieren