Zum Auftrag der Kommission gehört auch die Prüfung der Einbeziehung weiterer Gruppen – etwa auch von Beamtinnen und Beamten.
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Laut des Einsetzungsbeschlusses der Alterssicherungskommission soll auch über die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung beraten werden. Die Kommission prüft daher auch den von Ihnen angesprochenen Punkt.
Ein verpflichtendes, sehr weitgehendes Lobbyregister speziell für Unternehmen sehe ich kritisch, weil es den Dialog unnötig bürokratisch erschweren kann, gerade für den Mittelstand.
Integration gelingt am besten, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen und die Angebote verlässlich ausfinanziert sind
Integrationsfördermaßnahmen werden nicht gestoppt, sondern die deutliche Kostensteigerung der letzten Jahre begrenzt
Eine zusätzliche Belastung sollte möglichst vermieden werden, weshalb solche Vorschläge sehr sorgfältig und mit Blick auf die Folgen für die Bürgerinnen und Bürger abgewogen werden sollten.