Auf die Entbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen wurde seitens der SPD-Bundestagsfraktion eine Priorität während der Verhandlungen zum Beitragsstabilisierungsgesetz gelegt. Eine Umsetzung dieser Forderung war leider nicht möglich. Ausnahmen haben aber in einem Entschließungsantrag, der auch in der vergangen Woche beraten wurde, Berücksichtigung gefunden. Mit diesem Entschließungsantrag legen wir noch einmal einen besonderen Fokus auf die psychotherapeutische Versorgung besonders vulnerabler Gruppen.
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Psychotherapie braucht klare Steuerung statt neue Sonderregeln
Doch statt endlos verlängerten Übergangslösungen brauchen wir endlich einen langfristigen Rechtsrahmen, der Missbrauchsmaterial wirksam bekämpft und gleichzeitig unsere Grundrechte schützt.
Der bisher vorgelegte Referentenentwurf für eine Elterngeldreform müsse daher genau geprüft werden. Wichtig sei in jedem Fall, dass das Elterngeld die ersten zwölf Lebensmonate eines Kindes bis zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz verlässlich absichere. Dabei solle möglichst viel Wahlfreiheit und Flexibilität für Familien geschaffen werden.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Bei allem Verständnis für Ihre Sorgen um die Kindervorsorge bzw. die Versorgungsqualität ist klar: Wir brauchen strukturelle Reformen, damit Beitragsstabilität nicht nur über Darlehen oder kurzfristige Maßnahmen erkauft wird.