Ausschlaggebend für meine Zustimmung war die sehr schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, während sich die Zusatzbeiträge seit 2022 mehr als verdoppelt haben.
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Sie sprechen in Ihrer Frage auch den Sächsischen Landtag an. Da die Regelungen der Pflegeversicherung auf Bundesebene beschlossen werden und ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, ist Ihre Frage bei mir richtig. Die wesentlichen Leistungsansprüche sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Die Bundesregierung arbeitet an einer verfassungskonformen Neuregelung. Die Abstimmungen laufen, ein Zeitpunkt für den Gesetzentwurf ist derzeit noch offen.
Die Vertraulichkeit privater Kommunikation muss auch im digitalen Raum geschützt bleiben. Gleichzeitig dürfen bestehende Rechtslücken nicht dazu führen, dass Plattformen bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr freiwillig erkennen und an die zuständigen Stellen melden können.
Ich habe dem Gesetz nicht zugestimmt, weil ich jede einzelne Regelung richtig finde. Ich habe zugestimmt, weil die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig finanziell stabilisiert werden musste und wir den ursprünglichen Entwurf im parlamentarischen Verfahren erheblich verbessern konnten.
Wir haben das IFG als SPD 2005 eingeführt und es hat sich in den vergangenen 20 Jahren sehr bewährt, denn ein moderner Staat braucht diese Transparenz.