Berichte, wonach er bis 8. Juli 2025 ausreisen müsse, beruhen auf einem Missverständnis: Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch hier. Fest steht deshalb: Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum.
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Meiner Kenntnis nach gibt es für solche Prüfungen keine festgelegten Fristen
Ich unterstütze Ihr Ansinnen, zu prüfen, ob das Landesjustizministerium in einer nächsten Reform des Juristenausbildungsgesetzes eine solche Differenzierung denkbar und umsetzbar wäre.
Das von Ihnen jetzt vorgebrachte Anliegen wurde im Gesetzgebungsverfahren allerdings von keiner Seite angesprochen, auch nicht von den Studierendenvertretern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine neuerliche Gesetzesnovelle wirklich sinnvoll wäre.
In Rheinland-Pfalz ist derzeit eine Novelle des Hochschulgesetzes im parlamentarischen Verfahren. Im Rahmen der Novelle ist ein integrierter Bachelor of Law geplant.
Gerne unterstütze ich diese Gesetzesnovelle und bin sehr zuversichtlich, dass sie nach Abschluss der Ausschussberatungen auch vom Landtagsplenum angenommen werden wird.