Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Er darf aber nicht dazu führen, dass die private Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger vorsorglich durchsucht wird.
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Die CDU-Landtagsfraktion hat beispielsweise mit der Stärkung der Polizei- und Justizstrukturen, dem weiteren Ausbau spezialisierter Ermittlungsstellen zur Bekämpfung von Kinderpornografie, besseren Angeboten der Präventionsarbeit an Schulen sowie der Unterstützung von Beratungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Familien wichtige Initiativen angestoßen. So verbinden wir konsequenten Kinderschutz mit einem hohen Anspruch an Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Freiheitsrechte.
Eine Chatkontrolle – also die anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtsstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.
Das Europaparlament hat die freiwilligen Chatkontrolle, die seit 2021 galt und im April 2026 auslief, bis April 2028 verlängert. Ziel ist es diese Übergangsregelung bis zur Erarbeitung eines finalen Gesetzes nutzen zu können, um vor allem den Kinderschutz aufrechtzuerhalten.
Eine anlasslose Chatkontrolle stellt einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dar und wirft erhebliche verfassungs- und europarechtliche Fragen auf.
Ich lehne anlasslose Chatkontrollen ab. Privatchats müssen geschützt bleiben. Ermittlungen nur mit Anlass & keine automatische oder flächendeckende Überwachung.