Ja. Als Bundestagsabgeordneter erhält Jens Spahn weiterhin die reguläre Abgeordnetenentschädigung sowie die Kostenpauschale. Mit dem Rücktritt als Fraktionsvorsitzender entfallen lediglich die zusätzlichen Bezüge, die an dieses Amt gebunden waren.
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Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Wegfalls der Einzelinformation bestehen
Durch die Rückführung in ein begrenztes Gesamtbudget könnten die finanziellen Anreize sinken, zusätzliche Behandlungskapazitäten aufzubauen. Diese Sorge ist also nicht unbegründet und darf nicht einfach beiseitegeschoben werden. Genau deshalb hat sich die Koalition auf zusätzliche Schutzregelungen verständigt.
Es geht nicht um die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sondern um dessen Reform
Wenn die zuständigen Verfassungsorgane und Sicherheitsbehörden zu dem Ergebnis gelangen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind und ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, sollte dieses auch eingeleitet werden
Warum die Angemessenheitsprüfung im parlamentarischen Verfahren gestrichen wurde