Die nds. Justizministerin möchte weiterhin dem Koalitionsvertrag entsprechend ein Transparenzgesetz vorlegen.
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Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für diese Legislaturperiode wurde unter anderem vereinbart, das Berufsgesetz für die Physiotherapie – unter Ausschluss einer Vollakademisierung – zügig und zukunftsfest zu reformieren.
Ein konkretes Datum für einen Beschluss im Gesundheitsausschuss oder im Deutschen Bundestag kann derzeit noch nicht benannt werden. Die notwendigen inhaltlichen und finanziellen Fragen sind noch zu klären.
Beim CDU-Parteitag wird über die Frage gesprochen werden.
Das ist nicht fair, sondern ein strukturelles Problem: Beschäftigte erwirtschaften Gewinne, von denen sie selbst kaum profitieren. Das wollen wir ändern!
Ein Verbotsantrag ist rechtlich und politisch ein äußerst schwerwiegender Schritt. Er muss sorgfältig vorbereitet, juristisch belastbar und aussichtsreich sein. Ein übereilter oder schlecht begründeter Antrag, der vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, würde einer verfassungsfeindlichen Partei eher nutzen als schaden.