Die Absenkung der Honorar um 4,5% ab April 2026 bedeutet de facto eine schlechtere Versorgung von Betroffenen und natürlich eine Einkommenskürzung für die Therapeut*innen. Beides ist inakzeptabel und der Bedarfssituation nicht angemessen.
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Ich kann gut nachvollziehen, dass sich die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ebenfalls eine entsprechende Einmalzahlung für das Jahr 2025 gewünscht hätten.
Die beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 sehe ich kritisch. Über diese Honorarsätze entscheidet allerdings nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf Bundesebene.
Ja!
Denn der Bedarf an Psychotherapie ist ja in den letzten Jahren in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund von diversen Krisen, Kriegen und immer stärkerer Belastungen in der Arbeitswelt oder im Bildungsweg, stark gestiegen.
Allgemein sollte überdacht werden, wie die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind hierbei definitiv ein Schritt in die verkehrte Richtung.