Dabei geht es beim §188 StGB nicht um den Schutz einzelner wichtiger Amtsträger vor Kritik. Es geht vor allem um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten und als Bürgermeister:innen engagieren, oft nur ohne oder mit einer geringen Aufwandsentschädigung, dafür aber mit vollem persönlichen Einsatz.
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Der von Ihnen angesprochene Vorschlag des JU-Vorsitzenden Johannes Winkel ist mir auch nur aus der medialen Berichterstattung bekannt und war bisher nicht Gegenstand parlamentarischer Beratungen.
Zugleich teile ich Ihre Einschätzung, dass die Sicherung von Fachkräften – nicht zuletzt im MINT- und im Gesundheitsbereich – und die gelingende Integration junger Menschen zu den wichtigsten Aufgaben unseres Landes gehören.
Die Beamtenversorgung ist kein Ersatzhaushalt für Renten- und Sozialkassen, sondern Teil eines verfassungsrechtlich geschützten Systems.
Ihre Darstellung teile ich nicht und weise ich zurück.
Ziel bleibt, den Einrichtungen auch künftig verlässliche und qualifizierte Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören eine praxisnahe Begleitung der Kitas, die Stärkung der Fachberatungskompetenzen in den Bereichen Inklusion, Sprachbildung und Kinderschutz sowie eine effiziente Verwendung der vorhandenen Mittel. Gute Qualität in den Kitas braucht starke Fachkräfte und starke Fachkräfte brauchen verlässliche Unterstützungsstrukturen.