Antwort 02.05.2026 von Simone Borchardt CDU
Unabhängig im Mandat, verpflichtet allein dem Gewissen.
Unabhängig im Mandat, verpflichtet allein dem Gewissen.
Beihilfe, GKV und Besoldung sachlich trennen statt Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar politisch festgelegt, sondern im Bewertungsausschuss zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband verhandelt.
Mehr Eigenverantwortung in der Physiotherapie, aber nicht zulasten von Qualität und Beitragsstabilität.
Polemik ersetzt keine seriöse Debatte über die Finanzierung der GKV.