Unser Anspruch ist es, allen Menschen in Deutschland den gleichen Schutz zu gewährleisten – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Abgeordnetenwatch veröffentlicht Fragen anonym, woher stammt die Angabe, der Fragesteller sei Psychotherapeut aus Bayern?
Informationsfreiheit erhalten, Missbrauch begrenzen
Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden.
Finanzprognosen wurden durchgeführt, eine vollständige Versorgungssimulation ist nicht möglich
Als Abgeordneter im Deutschen Bundestag stimme ich über Gesetze ab - ein entsprechender Entwurf ist mir allerdings noch nicht vorgelegt worden. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass ich von Spekulationen absehen möchte.