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In Abwägung aller zeitlichen, bürokratischen und finanziellen Vor- und Nachteile halte ich das Vorgehen für nachvollziehbar und möchte daher an dieser Stelle so ehrlich sein, Ihnen auch keine Erstattung in Aussicht zu stellen.
Nach Informationen aus dem Deutschen Bundestag liegt ein Referentenentwurf vor, der vorsieht, die Ukraine in die sogenannte Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Das hätte zur Folge, dass ukrainische Führerscheine künftig grundsätzlich einfacher in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden können – und zwar für viele Klassen ohne erneute theoretische oder praktische Prüfung.
Die Werte, für die ich stehe, sind mit den Positionen und dem Auftreten der AfD unvereinbar.