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Frage von Melanie S. •

Wie weit ist die Bundesregierung inzwischen mit der Berufsrechtlichen Regelung für den Beruf des Osteopathen? Auf die „lange Bank“ sollte es ja nicht wieder geschoben werden.

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Die berufsrechtliche Regelung der Osteopathie bleibt politisch auf der Agenda. Das ist im Koalitionsvertrag ausdrücklich angekündigt. Gleichzeitig gilt aber unverändert: Derzeit gibt es weder einen abgestimmten Gesetzentwurf noch einen verbindlichen politischen Fahrplan für kurzfristige nächste Schritte. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hat den Bund erneut zur Umsetzung aufgefordert, ein neuer Regierungsbeschluss ist daraus bislang aber nicht geworden.

Im Gesundheitsbereich stehen derzeit andere Vorhaben mit unmittelbarem Entscheidungsdruck im Vordergrund. Dazu gehört insbesondere das laufende GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, für das bereits ein Referentenentwurf vorliegt und das nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kurzfristig ins Kabinett gehen soll. Vor diesem Hintergrund müssen die Osteopathinnen und Osteopathen im Moment noch Geduld haben. Das Thema ist nicht von der Tagesordnung verschwunden, aber es gibt aktuell keine neuen belastbaren Erkenntnisse oder Beschlüsse, die ich Ihnen mitteilen könnte.

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