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Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Änderungen im Bereich der Beamten- und Soldatenversorgung erforderlich sind
Auf Grundlage des geänderten Geschlechtseintrags ist eine Änderung der Vornamen auf Wunsch möglich, aber nicht notwendig. Bereits heute gilt zudem, dass der gewählte Vorname nicht über die geschlechtliche Zugehörigkeit informieren muss.
Der Antrag enthält keine erfüllbaren Vorschläge, die wir nicht bereits in Angriff genommen hätten. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt ihn abzulehnen (20/6804).
Ich stimme dem Antrag zu.