Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
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Ich bin friedenspolitische Sprecherin unserer Fraktion und betone daher: Dialog und Verständigung – auch mit schwierigen Partnern – sind kein Sicherheitsrisiko, sondern Grundvoraussetzungen verantwortungsvoller Friedenspolitik.
Das von Ihnen gewünschte Gesetz gilt seit langem. So sieht § 90 a BGB vor, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Vorschriften geschützt werden.
Die Äußerungen von Bundeskanzler Merz haben in den letzten Tagen viele Diskussionen angestoßen. Das ist ein Zeichen, dass unsere Demokratie lebendig ist und sich offen, vielfältig und kritisch mit unterschiedlichen Ansichten auseinandergesetzt wird.
Wer es mit der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie ernst meint, darf nicht länger vor einem Parteiverbotsverfahren zurückschrecken.