Antwort 10.02.2025 von Alexander Engelhard CSU
Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass sich Bauherren bzw. Grundstücksbesitzer an den Erschließungskosten von Straßen beteiligen.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass sich Bauherren bzw. Grundstücksbesitzer an den Erschließungskosten von Straßen beteiligen.
Tatsächlich handelt es sich in den von Ihnen aufgeworfen Konstellationen um Fälle, in denen bislang eine Ersterschließung, die die hierfür erforderlichen technischen Vorgaben erfüllt, noch nicht erfolgt ist, und für die noch zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Abrechnung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgt ist, mithin also noch keinerlei Kosten auf die Anlieger umgelegt wurden.
Da wir zum Status quo ante zurückkehren wollen, sollte es auch keine Handhabungsschwierigkeiten bei den entsprechend betroffenen Behörden geben.