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Ich sitze im Landtag von Baden-Württemberg, nicht im Bundestag, und war an dieser Entscheidung nicht beteiligt - die GRÜNE Fraktion dort gehört zur Opposition und hat in der Cannabispolitik grundsätzlich eine andere, patientenfreundlichere Linie vertreten
Aus unserer Sicht als AfD darf medizinisches Cannabis nicht mit Freizeitkonsum gleichgesetzt werden – bei schwerkranken Menschen müssen die medizinische Notwendigkeit und der individuelle Therapieerfolg entscheidend sein, nicht eine pauschale Streichung der Kostenübernahme.
Die Änderungen zielen insbesondere auf die Frage ab, inwieweit Cannabisblüten im Vergleich zu standardisierten Cannabisarzneimitteln ausreichend medizinisch belegt und für eine reguläre Erstattung geeignet sind.