Antwort 29.07.2026 von Johannes Fechner SPD
Mit dieser Ausnahmeregelung haben Tech-Plattformen die Möglichkeit auf freiwilliger Basis kinderpornografische Verdachtsfälle, die durch eine Software identifiziert und durch eine Person verifiziert worden sind, an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Allerdings erlaubt diese Ausnahmeregelung Tech-Plattformen nicht, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, wie z. B. bei WhatsApp oder Signal, zu analysieren.
