
Obwohl wir mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sind, respektieren wir die einstimmige Meinung des Gremiums. Die Möglichkeit der gesetzgeberischen Änderung besteht trotzdem.
Obwohl wir mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sind, respektieren wir die einstimmige Meinung des Gremiums. Die Möglichkeit der gesetzgeberischen Änderung besteht trotzdem.
Eine weitere Novellierung des Abgeordnetengesetzes liegt in der Zuständigkeit des Gesetzgebers. Eine Diskussion über eine erneute Absenkung des Schwellenwertes des § 45 Absatz 2 Nr. 6 Abgeordnetengesetz müsste daher zunächst in den Fraktionen geführt werden. Diese Debatte möchte Frau Klöckner durch ihre persönliche Meinung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorprägen.
Die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner hat dazu bereits in ihrer Antwort vom 17. Juni 2025 Stellung genommen.