Frage von Hans M. • 11.09.2025

Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, nicht von Abgeordneten oder dem Bundestag direkt getroffen wird. Zuständig ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Der Beschluss wird im Bundestag verhandelt . Die Grünen im Bundestag werden den Gesetzentwurf ablehnen.