Obwohl ich festhalten will, dass die Politik das Resultat der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen m.E. respektieren muss, kann ich natürlich trotzdem nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Praxen eine finanzielle Belastung darstellt.
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Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Die von der SPD geführte Landesregierung handelt hier auf mehreren Ebenen: Es wurden zusätzliche Kassensitze geschaffen, zugleich setzen wir uns auf Bundesebene für eine Reform der Bedarfsplanung ein, damit mehr Therapieplätze entstehen.
Die konkrete Vergütung für ambulante Psychotherapie wird auf Bundesebene durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband – vereinbart. Auf Landesebene haben wir darauf nur begrenzten direkten Einfluss.
Im Fünften Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass es sich um eigenständige Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner, also der Kassenärztliche Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes – handelt. Die Politik respektiert deren Entscheidung.