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Die Bundesregierung sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, innezuhalten und einen neuen Anlauf für ein Heizungsgesetz – auch in der Sache – zu starten. Wir sind für konstruktive Gespräche offen.
Ich bin dafür, dass jede Person so sprechen kann, wie sie es für richtig hält.
Wer gendern will, soll gendern. Wer nicht gendern will, muss es auch nicht tun.
Wahr ist allerdings, dass es - mit Ausnahme von den Bereichen der Schule und der öffentlichen Verwaltung - keine vom Staat vorgegebenen Regeln für Sprache und Schreibung gibt und auch nicht geben soll. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Einzelpersonen das Recht zusteht von der Standardsprache abzuweichen - beispielsweise um eine geschlechtergerechtere Sprache zu verwenden.