Antwort 10.07.2026 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja, ich halte das In-Camera-Verfahren für rechtsstaatlich – aber es ist ein Mindeststandard, kein Optimum
Ja, ich halte das In-Camera-Verfahren für rechtsstaatlich – aber es ist ein Mindeststandard, kein Optimum
Im Rahmen der Rentenberechnung kann sich eine Doppelbelegung jedoch rentensteigernd auswirken.
In Deutschland ist Tierschutz eine geteilte Aufgabe zwischen dem Bund und den Bundesländern. Die Gesetzgebung ist Bundessache, während die praktische Umsetzung und Kontrolle bei den Ländern liegen. Gleichwohl setzen wir uns fortwährend für notwendige Verbesserungen ein.
Zunächst freue ich mich, dass wir mit den Vorschlägen ein stimmiges Gesamtpaket schnüren konnten.