Sehr geehrte Frau Borchardt, Im Wahlversprechen der CDU steht: "Das Canabis Gesetz schaffen wir ab" Warum wird dies nicht wie versprochen umgesetzt?
Sie zitieren das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU zutreffend. Darin haben wir angekündigt, das Cannabisgesetz der Ampel abzuschaffen und die Teillegalisierung zurückzunehmen. An dieser kritischen Haltung hat sich für mich nichts geändert.
Ebenso offen gehört zur Antwort, dass dieses Vorhaben bislang nicht vollständig umgesetzt wurde. CDU und CSU verfügen im Deutschen Bundestag nicht über eine eigene Mehrheit. In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD ließ sich eine sofortige Abschaffung des Gesetzes nicht vereinbaren. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb als Kompromiss zunächst eine ergebnisoffene wissenschaftliche Evaluation vor. Ein Wahlprogramm beschreibt die Ziele einer Partei. In einer Koalition können jedoch nur Vorhaben beschlossen werden, auf die sich beide Partner verständigen.
Der zweite Zwischenbericht zur Evaluation wurde am 1. April 2026 vorgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium und weitere zuständige Stellen sehen auf dieser Grundlage dringenden Handlungsbedarf. Besonders problematisch sind der Rückgang früher Hilfsangebote für auffällige Jugendliche, der Missbrauch vermeintlich medizinischer Verschreibungen über Internetplattformen sowie die weiterhin unzureichende Eindämmung des illegalen Marktes.
Ein erster konkreter Schritt ist die geplante Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Cannabisblüten sollen grundsätzlich nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden können. Reine Onlineverschreibungen ohne Untersuchung sollen unterbunden werden. Zudem ist vorgesehen, den Versandhandel mit Cannabisblüten zu verbieten, während die notwendige Versorgung schwer erkrankter Patienten erhalten bleibt. Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Für das Konsumcannabisgesetz liegt derzeit noch kein Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung vor. Das muss man klar sagen. Die Union wird auf Grundlage der Evaluation aber auf grundlegende Korrekturen drängen. Im Mittelpunkt müssen der Schutz Minderjähriger, wirksame Frühinterventionen und die Bekämpfung des Schwarzmarktes stehen.
Das Wahlziel ist damit bisher nicht erreicht. Es ist jedoch nicht aufgegeben. Für eine vollständige Rücknahme braucht es entweder die Zustimmung des Koalitionspartners oder eine entsprechende parlamentarische Mehrheit.

