Die Mittel zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen sind aber jedenfalls nicht ausgeschöpft und der Bund ist in der Verpflichtung hier nachzusteuern. Meine Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass Menschen in psychiatrischer Behandlung seltener gegen ihren Willen behandelt werden müssen.
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Der Ausfall des Fahrstuhls in der Barther Straße steht ganz symptomatisch dafür, dass dies (gerade bei landeseigenen Gesellschaften) viel zu oft passiert und die Wartungsarbeiten extrem lange dauern. Und hier ist der Berliner Senat in der Verantwortung, dies systematisch zu ändern.
Ein verpflichtendes Rentensplitting wird von der Alterssicherungskommission nicht vorgeschlagen.
Zusätzliche Ausgaben müssen solide finanziert und im Gesamthaushalt abgestimmt sein. Deshalb habe ich dem Oppositionsantrag nicht zugestimmt.
Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten. Nach Abschluss der Evaluation des Angehörigenentlastungsgesetzes wird die Bundesregierung daher prüfen, wie die Kommunen durch mögliche Anpassungen angemessen entlastet werden können.