Antwort 01.08.2025 von Klaus Mack CDU
Dem Bundestag liegen dazu nicht ausreichend Informationen vor, die ein solches Verfahren im Moment rechtfertigen würden.
Dem Bundestag liegen dazu nicht ausreichend Informationen vor, die ein solches Verfahren im Moment rechtfertigen würden.
Sehr geehrter Herr R.,
Gesetz zur Stärkung der Gleichstellung an Hochschulen stärkt die Gleichstellungsbeauftragten und fördert die Beteiligung von Frauen u.a. in Gremien durch Quoten
Diplomatie muss das oberste Gebot sein und bleiben
Unser Ziel ist es, junge Menschen bestmöglich zu unterstützen, sei es in der Schule, in der Ausbildung, im Studium und anschließend im Beruf, damit sie ihre persönlichen Potenziale sowohl ausschöpfen als auch einbringen können. Als Union verfolgen wir die Auffassung des Forderns und Förderns.