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Diese Frage bezieht sich auf den Landesverband Sachsen-Anhalt, vertreten durch Dr. Jan Moldenhauer als finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt.
Eine Pflegereform darf Familien nicht vor die Wahl stellen, die eigene Erwerbstätigkeit aufzugeben oder einen Angehörigen gegen dessen Bedürfnisse stationär unterzubringen.
Für mich ist deshalb klar: Eine Pflegereform darf nicht dazu führen, dass pflegende Angehörige ihren Beruf aufgeben müssen oder Menschen gegen ihren Willen in eine stationäre Einrichtung wechseln müssen. Das wäre das Gegenteil dessen, was wir mit einer guten Pflegepolitik erreichen wollen.
Dennoch möchte ich Ihnen gerne in Bezug auf Ihre Frage zur Abschaffung der Verhinderungspflege aus Sicht der SPD eine Antwort geben und leite daher Ihre Anfrage an Jürgen Coße, den Bundestagsabgeordneten für das Tecklenburger Land, weiter, sofern Sie ihn nicht auch schon selbst kontaktiert haben.