Derzeit laufen interne Beratungen zur Richterwahl und es gibt Überlegungen ein komplett neues Kandidatenpaket vorzuschlagen. Wie üblich, werde ich nach reiflicher Überlegung und Prüfung der Kandidatenvorschläge eine Entscheidung treffen. Die Wahl erfolgt - zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts - in geheimer Abstimmung. Ich bitte, das Wahlgeheimnis zu respektieren.
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In diesem Sinne ist es selbstverständlich, dass auch Opfer islamistischer Anschläge diese Erinnerung verdienen.
Es spricht nicht prinzipiell etwas dagegen. Ein bewusster und differenzierter Umgang mit öffentlichem Gedenken ist jedoch entscheidend, damit Erinnerung nicht spaltet, sondern verbindet.
Ob faschistische oder islamistische Gewalt – die Opfer und ihre Geschichten dürfen wir nie vergessen.
Wichtig erscheint mir überdies, dass Umbenennungen immer im Dialog und gemeinsamen Prozess mit den Betroffenen und den Anwohner*innen entwickelt und vorgenommen werden und nicht gegen deren Willen.
Ob öffentliche Plätze nach Opfern benannt werden, ist eine sehr sensible Frage, gerade im Umgang mit islamistischem Terror, bei dem wir immer wachsam sein müssen, dass Trauer nicht in pauschale Stigmatisierung umschlägt.