Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kann nach unserer Rechtsordnung nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung als Verfassungsorgane eingeleitet werden. Es handelt sich somit nicht um Entscheidungen von einzelnen Parteien oder Landesverbänden.
Ich setze mich deshalb nicht nur für ein einfaches Auskunftsrecht, sondern für ein modernes Transparenzgesetz ein.
Der sichere Schulweg von Kindern hat für mich persönlich eine sehr hohe Priorität.
Das Anliegen eines nächtlichen Tempo 30 ist nachvollziehbar und ich unterstütze Sie gern dabei, die nächsten Schritte weiter zu prüfen.