Antwort 03.08.2026 von Christian Geier CDU
Nach wie vor steht es Ihnen natürlich offen gegen das gegenständliche Verwaltungsverfahren gerichtliche Schritte einzuleiten.
Nach wie vor steht es Ihnen natürlich offen gegen das gegenständliche Verwaltungsverfahren gerichtliche Schritte einzuleiten.
Die Mittel dafür stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein und bleiben.
Die Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik ist eine vernünftige Erklärung, die auf die systematische Benachteiligung von Männern im Wissenschaftsbetrieb aufmerksam macht