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Unsere Null-Toleranz-Politik in Sachen Kriminalität gilt für jeden gleichermaßen.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist Niedersachsen eines von zwei Bundesländern, neben Bayern, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen hat.

Daher erachten wir es als sinnvoll und wichtig, dass die in der Fahrerlaubnis-Verordnung definierte Eignung zur Fahrerlaubnis über eine medizinisch-psychologische-Untersuchung überprüft werden kann.

Die Durchführung der MPU liegt in den Händen privater, jedoch durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditierter Begutachtungsstellen. Diese aktuell 15 verschiedenen Träger unterliegen strengen behördlichen Auflagen und werden regelmäßig kontrolliert, um eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Begutachtung sicherzustellen.

Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass Straftaten wie Vergewaltigung und schwere sexualisierte Gewalt nicht der Verjährung unterliegen sollten. So haben Opfer auch Jahre oder Jahrzehnte nach der Tat noch die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erfahren und Täter zur Verantwortung zu ziehen.