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Die Aufnahme des Kriteriums „medizinisch begründet“ in § 3 MedCanG dient der Klarstellung, dass Cannabis – wie jedes andere hochwirksame Arzneimittel – nur auf Grundlage einer ärztlich fundierten Indikation verschrieben werden darf.
Die UN-BRK wird so gut wie nicht umgesetzt. Sachsen-Anhalt bleibt weit hinter den Anforderungen dieser Konvention zurück.
Genau deshalb setzt sich die Bundesregierung – gemeinsam mit internationalen Partnern – dafür ein, dass medizinische Evakuierungen weiterhin stattfinden können. Deutschland hat mehrfach Kinder und besonders schwer Verletzte aufgenommen und medizinisch versorgt, und wir stehen bereit, das auch weiterhin zu tun.