
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Ein Parteienverbot ist das schärfste Schwert des demokratischen Rechtsstaats, um gegen Parteien und deren Anhänger vorzugehen, die darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Ein Parteiverbot ist ein Mittel gegen die Gefahr des Rechtsextremismus, aber eben nur ein Mittel. Ein Verbot alleine wird nicht ausreichen.
Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen Ihre Sorgen und beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD.
Ich befürworte die Prüfung eines Verbotsverfahrens, denn die AfD zeigt immer wieder, dass sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergräbt.
Dies würde den Populisten helfen sich weiter in die Rolle des Opfers zurückzuziehen und die eigenen Anhänger noch enger an die Partei zu binden.