Antwort 13.04.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nach dem Infektionsschutzgesetz wird nicht anhand fest definierter Grenzwerte automatisch festgestellt, sondern durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages. Grundlage ist eine Gesamtbewertung der öffentlichen Gesundheitslage.