Antwort 22.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Pflegekinder dürfen beim Elternunterhalt nicht allein nach Abstammung bewertet werden, sondern nach ihrer tatsächlichen Kindheit.
Pflegekinder dürfen beim Elternunterhalt nicht allein nach Abstammung bewertet werden, sondern nach ihrer tatsächlichen Kindheit.