Wie können wir in Deutschland nachhaltige Versorgung psychisch kranker Menschen gewährleisten, um gesellschaftliche Stabilität, Teilhabe und Arbeitsfähigkeit zu erhalten? #PsychotherapieRetten
Sehr geehrte Frau Düber,
mein Name ist Daniela R., ich bin Psychologin und habe den Traum eines Tages einen Kassensitz zu übernehmen. Nun wurde die Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Gesprächsleistungen zum 01.04.2026 um 4,5% herabgesetzt. Ich muss zugeben, dass mich diese Entwicklung entsetzt. Meiner Meinung nach sendet diese Entscheidung ein falsches Signal. Während politisch gefordert wird, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Erwerbsfähigkeit zu stärken, wird gleichzeitig genau die Versorgung geschwächt, die Menschen dabei hilft, psychische Krisen zu bewältigen, gesund zu werden und wieder am Arbeitsleben teilzunehmen - etwas, das ich tagtäglich erlebe.
Daher trifft und verunsichert mich diese Entwicklung persönlich sehr. Ich wünsche mir eine Beanstandung des Beschlusses des Bewertungsausschusses und eine angemessene Vergütung der Leistungen im Sozialgesetzbuch.
Daher wende ich mich heute mit meiner Bitte um Unterstützung an Sie!
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Vergütungsanpassung wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen und nicht unmittelbar von der Politik getroffen. Hintergrund der Entscheidung ist eine gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Vergütung auf Basis aktueller Kostenstrukturdaten des Statistischen Bundesamts.
Das Bundesgesundheitsministerium wird das Verfahren im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, zudem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits eine Klage angekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber MdB

