Antwort 04.05.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn der Vorwurf von Kriegsverbrechen und anderen Straftaten im Raum steht, müssen diese geahndet werden.
Wenn der Vorwurf von Kriegsverbrechen und anderen Straftaten im Raum steht, müssen diese geahndet werden.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sie sprechen zentrale Fragen von Gerechtigkeit, Verfassungsmäßigkeit und praktischer Umsetzbarkeit an.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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