Antwort 11.06.2026 von Stephan Brandner AfD
Eine Liberalisierung oder Abschaffung des § 218 StGB lehnen wir ab. Die geltende Rechtslage sollte aus unserer Sicht grundsätzlich beibehalten werden
Eine Liberalisierung oder Abschaffung des § 218 StGB lehnen wir ab. Die geltende Rechtslage sollte aus unserer Sicht grundsätzlich beibehalten werden
Wir werden sehr genau darauf achten, dass notwendige Unterstützungs- und Entlastungsangebote nicht so verändert werden, dass am Ende die Belastungen für Betroffene steigen oder Kosten lediglich in andere Bereiche des Gesundheits- und Pflegesystems verlagert werden