Antwort 04.11.2026 von Hans Theiss CSU
Das kommt auf die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen an.
Das kommt auf die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen an.
Mit Blick auf die Kapitalrente will ich betonen, dass diese lediglich eine Ergänzung darstellen und keinen Teil des bisherigen umlagefinanzierten Systems ersetzen soll.