Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Dieses ist ein eigenständiges Landesgesetz und wird durch Änderungen des Bundesrechts nicht automatisch verändert.
Es ist wichtig, dass Reformen ausgewogen gestaltet werden und unterschiedliche Lebensrealitäten angemessen im Blick behalten.
Für unsere, bereits auf den Weg gebrachten Lösungen in der Migrationspolitik – wie beispielsweise Grenzkontrollen und die damit spürbare Reduzierung der Asylanträge oder die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung – erhalten wir schon jetzt viel Zuspruch.
Derzeit zahlen Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.