Antwort 28.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Informationsfreiheit erhalten, Missbrauch begrenzen
Informationsfreiheit erhalten, Missbrauch begrenzen
In den beigefügten Artikeln finden sich Erklärungen, weshalb ähnliche aber unterschiedliche Fälle auch zu unterschiedlichen Bewertungen führen können
Die nun beschlossene Übergangsregelung ist nicht mit einer allgemeinen oder verpflichtenden Durchsuchung sämtlicher privater Kommunikation gleichzusetzen. Sie ersetzt auch nicht die laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte europäische Regelung.