Nein. Ich halte diesen Vorschlag der Bundesebene für nicht zu Ende gedacht.
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Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen
Im konkreten Fall gelingt das meines Erachtens insofern recht gut, als dass die Informationsrechte jedes einzelnen deutschen und EU-Staatsbürgers gewahrt bleiben, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und dafür die dem Aufwand entsprechenden Kosten getragen werden.
Transparenz bleibt zentral. Änderungen dürfen Informationszugang nicht aushöhlen. Ihre Bedenken nehme ich ernst und begleite die Reform entsprechend.
Eine an die Lebenserwartung gekoppelte Regelaltersgrenze ist demografisch konsequent und langfristig kaum zu vermeiden. Die vorgeschlagene Aufteilung im Verhältnis von zwei Dritteln Erwerbsphase zu einem Drittel Rentenphase stellt dabei grundsätzlich einen ausgewogenen Ansatz dar.