Warum wollen sie das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abschaffen? Was dürfen wir nicht mehr erfahren?
Sehr geehrter Herr Koch,
der Koalition scheint es unangenehm zu sein, wenn Privatpersonen (dürfen nur bei "berechtigtem Interesse" und mit deutscher Staatsangehörigkeit oder als EU-Bürger) und Vereine wie der CCC, das Netzwerk Recherche, Abgeordnetenwatch, Transparency International, Mehr Demokratie, Foodwatch, Reporter ohne Grenzen, Lobby Controlle, die Deutsche Umwelthilfe, Finanzwende, Pro Asyl, Amnesty International, Misereor, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Campact, die Gewerkschaft für Profis in Redaktion, Medienproduktion und freiem Journalismus (dju) und viele andere Organisationen politische Dinge transparent machen. Letztere dürfen gar keine Anfragen mehr stellen.
Auch können sehr hohe Gebühren anfallen, es soll weitere Ausnahmetatbestände geben und Namen von Behördenmitarbeiter:innen dürfen pauschal geschwärzt werden.
Das birgt ein massives Korruptionsrisiko.
Das schwächt das Vertrauen in die Politik und auch die Demokratie stark.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Sehr geehrte Frau L.,
Ihre Frage geht zurück auf die Entscheidung im Koalitionsausschuss zum Reformpaket zurück. Sie wäre deshalb bei einem der beiden Bundestagsabgeordneten der Koalition aus unserem Wahlkreis besser aufgehoben als bei mir als Ihrem Landtagsabgeordneten.
Von meiner Seite deshalb nur so viel: Die Politik steht immer wieder vor der Herausforderung, das Machbare mit dem Wünschenswerten in Einklang zu bringen und dabei sowohl Minderheiten- als auch Mehrheitsmeinung zu respektieren.
Im konkreten Fall gelingt das meines Erachtens insofern recht gut, als dass die Informationsrechte jedes einzelnen deutschen und EU-Staatsbürgers gewahrt bleiben, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und dafür die dem Aufwand entsprechenden Kosten getragen werden. Genau dafür war das Informationsfreiheitsgesetz gedacht, nämlich um Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Behördeninformationen zu verschaffen. Die jetzt vorgesehenen Anpassungen dienen dazu, genau diese Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu bewahren und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Koch

