
(...) Daher sollten wir die Debatte um die Intensivtierhaltung nicht weiter zuspitzen. Denn das schadet am Ende allen Beteiligten. (...)
(...) Daher sollten wir die Debatte um die Intensivtierhaltung nicht weiter zuspitzen. Denn das schadet am Ende allen Beteiligten. (...)
(...) das betäubungslose Schlachten von Tieren ist gemäß § 4a des TierSchG grundsätzlich verboten. Im oben genannten Paragraphen heißt es weiter, dass die Tötung von Wirbeltieren keiner Betäubung bedarf, wenn „die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen“. (...)
Sehr geehrte Frau Bezler,
(...) Aus meiner Sicht zeigt das Beispiel Labenz, wie verantwortungsvolle Nutzung von Biomasse aussehen kann. Es gilt jetzt, die Effizienz solcher Anlagen weiter zu verbessern. (...)