Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf soll die Frühstartrente mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 gewährt werden. Hintergrund für den Einstieg mit diesem Jahrgang ist insbesondere, dass diese Kinder 2026 sechs Jahre alt werden und damit grundsätzlich über den gesamten vorgesehenen Zeitraum bis zum 18. Lebensjahr von der Förderung und dem langfristigen Kapitalaufbau profitieren können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 25.08.2026 von Simon Herzog CDU
Antwort 19.08.2026 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Der Start mit dem Geburtsjahrgang 2020 hat zunächst einen praktischen Grund: Diese Kinder sind 2026 sechs Jahre alt.
Antwort 10.08.2026 von Felix Schreiner CDU
Ich kann aber gut nachvollziehen, dass es für ältere Jugendliche enttäuschend ist, wenn sie zunächst nicht davon profitieren.
Antwort 07.09.2026 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Das GKV-BStabG wurde notwendig, weil die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert sind.
Antwort 10.08.2026 von Felix Schreiner CDU
Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.
Antwort ausstehend von Rasmus Andresen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN