
Nach der vorübergehend erlassenen Eilverordnung des BMEL, sorgen wir nun mit der im April in Kraft getretenen Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung für dauerhafte Rechtssicherheit
Nach der vorübergehend erlassenen Eilverordnung des BMEL, sorgen wir nun mit der im April in Kraft getretenen Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung für dauerhafte Rechtssicherheit
Hierüber liegen mir keine Erkenntnisse vor.
In der Koalitionsvereinbarung haben wir uns als Regierungsparteien dazu bekannt, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, was ein klares Nein bei den Abstimmungen in Brüssel bedeutet hätte.
Zwar ist das EU-Lebensmittelhygienerecht nicht starr formuliert und ermöglicht eine flexible Anpassung an die individuelle Situation kleiner Schlachtbetriebe, jedoch kann von den grundlegenden Vorgaben nicht abgesehen werden und diese bleiben kostenintensiv