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Frage von Hans R. •

Wie stehen sie angesichts von Statistiken zu tödlicher Trans-Gewalt zum Zugang zu Frauenräumen? Sollten Trans-Frauen Zugang zu vulnerablen Frauen und Kindern gewährt werden?

Sehr geehrter Herr Höhn,

aktuell Statistik für einen Zeitraum von 2000 bis 2025 aus GB zeigt, dass tödliche Gewalt in Trans-Beziehungen in fast jeder Hinsicht bei Geburt als männlich identifizierten Personen betraf.

(https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=6182901

Transgender Homicides in Britain, 2000-2025: Victims and Perpetrators, April 03, 2026,

"Almost all cases involved natal males identifying as transwomen.")

Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll Schutzräume für Frauen und Kinder auch für Trans-Frauen zu öffnen?

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Antwort von FDP

Hallo Herr R., 

vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie meine etwas verspätete Rückmeldung. Aktuell im Wahlkampfendspurt kommt so einiges zusammen.

Zu Ihrer Frage: Aus Sicht meiner Partei und auch mir selbst gilt, dass Selbstbestimmung einen zentralen Pfeiler der individuellen Freiheit von uns allen darstellt. Dieses gilt es mit einem persönlichen Schutzbedürfnis in Einklang zu bringen. 

Auch Trans-Frauen sind Frauen. Sie haben denselben Anspruch auf Schutz, Teilhabe und Zugang zu geschützten Räumen wie alle anderen Frauen auch. Der Zugang zu Frauenräumen orientiert sich am gelebten Geschlecht und am individuellen Schutzbedarf, nicht an pauschalen Ausschlusskriterien.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt den Personenstand, begründet gleichzeitig aber keinen automatischen Zutrittsanspruch zu geschlechtergetrennten Räumen. Zugleich ist eine Zurückweisung allein aufgrund der Trans-Identität nach dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig. Unterschiedliche Behandlung kann in bestimmten Konstellationen zulässig sein, wenn ein legitimer Zweck besteht und die Differenzierung erforderlich und angemessen ist – beispielsweise bei bestimmten Schutz- oder Intimräumen. Maßgeblich sind jedoch der konkrete Zweck, die Ausgestaltung des Angebots und die Verhältnismäßigkeit; pauschale Abwertungen oder Ausschlüsse lassen sich daraus nicht ableiten.

Pauschale Ausschlüsse von Trans-Frauen aus Frauenräumen widersprechen somit liberalen Werten wie Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und individueller Freiheitsentfaltung. Stattdessen braucht es differenzierte Schutzkonzepte, die sowohl die Sicherheit aller Nutzerinnen gewährleisten als auch Trans-Frauen nicht pauschal als Risiko markieren. Stattdessen braucht es inklusive Schutzkonzepte, die allen gewaltbetroffenen Menschen Sicherheit bieten – ohne pauschale Stigmatisierung.

Mit freundlichen Grüßen, 

Jörg Höhn 

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