
Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Angesichts fehlender systematischer Untersuchungen zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten halte ich die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) enthaltene Regelung zu deren Erstattungsfähigkeit für sachgerecht.
Bestehen Zweifel, ob Zuschläge tatsächlich korrekt abgerechnet und/oder bezahlt wurden, ist die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer gehalten, die Ansprüche zunächst gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.