Antwort 16.09.2026 von Stephan Brandner AfD
Wer über Italien (als Ersteinreiseland) die EU betritt, ist Italiens Zuständigkeit.
Wer über Italien (als Ersteinreiseland) die EU betritt, ist Italiens Zuständigkeit.

Aus meiner Sicht muss eine notwendige Reform der gesetzlichen Rente vor allem eines leisten: Sie darf nicht den Eindruck vermitteln, dass die Lasten am Ende einseitig bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegen.