Kapitalrente: Wird eine gewinnbezogene Finanzierung des Arbeitgeberanteils im Gesetzgebungsverfahren geprüft?
Sehr geehrte Frau H.,
Die Rentenkommission empfiehlt 2% Zusatzbeitrag, hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Damit wird ein Konstruktionsfehler in dieser neue Säule kopiert: Der Arbeitgeberanteil ist ökonomisch keine echte Beteiligung - der Kanzler nannte ihn selbst „nur eine Verrechnungsposition”. Die Kosten werden über niedrigere Löhne auf Arbeitnehmer überwälzt.
Die Kapitalrente bietet die Chance, das zu lösen: Eine Kopplung des Arbeitgeberanteils an Unternehmensgewinne statt den Lohn wäre nicht in gleicher Weise überwälzbar. Anders als eine „Maschinensteuer” würde Automatisierung nicht bestraft, aber Unternehmen würden einen echten Beitrag zur Altersvorsorge leisten.
Ich bitte Sie, sich für Prüfung einer gewinnbezogenen Finanzierung des Arbeitgeberanteils in Ihrer Fraktion einzusetzen. Fachlicher Rat der Kommission ersetzt nicht die Gestaltungsverantwortung des Parlaments - die Einführung der Kapitalrente ist eine Weichenstellung für Jahrzehnte.
Danke

