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Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie und die parallele Forderung nach angemessener Versorgung der Betroffenen scheinen widersprüchlich zu sein.
Die Kürzungen sind mit den Forderungen nach einer besseren Versorgung überhaupt nicht vereinbar; nötig sind stattdessen Ausbau und verlässliche Finanzierung.

Das Beitragsstabilisierungsgesetz zielt darauf ab, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt zu stabilisieren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Sicherstellung notwendiger Behandlungen im Einzelfall und der gesamtwirtschaftlichen Steuerung der Vergütungssystematik.
Das geltende Recht sieht einen Widerspruch gegen Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Die ePA ist keine Voraussetzung, um ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beanspruchen zu können.